Wussten Sie schon: Das Abspielen von Musik in Läden oder sonstigen öffentlichen Gewerberäumen oder auf öffentlichen Veranstaltungen muss bei der GEMA angemeldet werden und ist kostenpflichtig. Die gute Nachricht für Sie: Wir haben mit der GEMA einen Rahmenvertrag für unsere Mitglieder geschlossen.
Das bedeutet, dass alle Mitglieder der uns angeschlossenen HGV auf Musikwiedergaben, die bei der GEMA angemeldet werden müssen, einen Rabatt von 20 % erhalten. Auch unterstützt Sie unsere Geschäftsstelle gerne bei allen Fragen rund um gewerbliche Musiknutzung und Anmeldung bei der GEMA.
Falls Sie bislang schon selbst die Anmeldung Ihrer Musikwiedergabe bei der GEMA erledigen, können sich zu künftig auf den Gesamtvertrag Nr. 2001802801 beziehen und erhalten bei aktueller Mitgliedschaft in einem uns angeschlossenen HGV automatisch den Rabatt.
Wieder eine Möglichkeit mehr, wie Sie durch die Mitgliedschaft in Ihrem HGV bares Geld sparen können.