Relevante Infos zum Thema Corona Virus

Aktuell zu Corona

Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir hier nicht mehr laufend die aktuellen Corona-Bestimmungen und Hygienevorschriften. Sie erhalten die entsprechenden Informationen aber immer aktuell auf den folgenden Seiten: Die offizielle Internetseite der Landeshauptstadt Stuttgart, aktuelle Infos der Wirtschaftsförderung mit Regelungen für Ihren Betrieb und Ihre Beschäftigten sowie die Seiten des Landes Baden-Württemberg und des Bundes.

Weitere Informationen zur aktuellen Änderung der Corona-Verordnung des Landes passt Baden-Württemberg an die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelung der bundeseinheitlichen Vorgaben des novellierten Infektionsschutzgesetzes des Bundes an. Die Änderungen sind am 3. Mai 2021 in Kraft getreten.

Die für Sie geltenden jeweils aktuellen Corona-Maßnahmen erfahren Sie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg

In Stuttgart gelten folgende Bestimmungen:

https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/juni-2021/corona-stadt-stuttgart-kann-wegen-einer-stabilen-7-tage-inzidenz-unter-50-weiter-lockern.php

Weitere Regelungen im Einzelnen finden Sie detailliert auf folgenden Webseiten des Landes Baden-Württemberg:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/weitere-lockerungen-und-erleichterungen-ab-7-juni/

 

Eine ständig aktualisierte Übersicht über die Inzidenzen in den einzelnen Landkreisen, die grundlegend für Öffnungen oder „Notbremse“ sind, findet man hier: www. rki.de/inzidenzen.

Die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz für Stuttgart wird auf https://www.stuttgart.de/leben/gesundheit/corona/fallzahlen-und-impfungen.php dargestellt, so dass stets der aktuelle Stand einsehbar ist.

Für Gastronomiebetriebe hat die die Wirtschaftsförderung der Stadt Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Pop Büro Informationen auf einer Webseite übersichtlich eingepflegt. Hier wird über zentrale Themen unter anderem rund um Tests und Hygieneregeln, Raumaufteilung und Außenflächen informiert: https://www.stuttgart.de/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/coronavirus/corona-pandemie-informationen-fuer-gastronomen.php

Selbstverständlich werden auch wir Sie über wichtige Veränderungen auf dem Laufenden halten.

Wir hoffen auf ein Ende der Maßnahmen, endgültige Öffnung aller Betriebe und  wünschen allen betroffenen Betrieben einen guten Start sowie gute Geschäfte!

Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt in der Pandemiebekämpfung auch auf die kostenlose Luca-App – an vielen Stellen in der Stadt nutzbar.

Neben Impfung und Tests soll die Einführung der Luca-App ein weiterer Baustein in der Stuttgarter Pandemie-Bekämpfung sein. Bürgerinnen und Bürgern soll das wieder mehr Freiheit und wirtschaftliche Perspektiven ermöglichen. Bei zukünftigen Öffnungsschritten kann Luca für die Betriebe eine Entlastung bieten von der aufwendigen Dokumentation von Gästelisten und der ‚Zettelwirtschaft‘. Die Luca-App bietet einen digitalen Kontaktdatenaustausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Betreiberinnen und Betreibern und dem Gesundheitsamt. Dafür hat die Stadt kurzfristig alle Voraussetzungen geschaffen. Das Gesundheitsamt kann mit den so erhobenen Daten schneller die notwendige digitale Kontaktnachverfolgung durchführen.

Unternehmen mit Kundenverkehr in Stuttgart, die derzeit geöffnet haben, können ab sofort ihre Standorte unter  https://app.luca-app.de/) registrieren. Dies gilt beispielsweise für Teile des Einzelhandels und im Dienstleistungsbereich, aber ebenso für Arztpraxen. Auch wenn zahlreiche Betriebe aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung derzeit noch nicht öffnen können, ist es sinnvoll, den Einsatz der Anwendung rechtzeitig zu prüfen, sich mit dem System vertraut zu machen und gegebenenfalls die Einführung vor Ort vorzubereiten. Vor allem auch für Gastronomiebetriebe oder Veranstalter ist der Einsatz der Luca-App im Zusammenhang mit zukünftigen Öffnungsschritten sinnvoll. Dabei ist es möglich, den Betrieb auch nach Räumen oder Teilbereichen feiner aufzuschlüsseln. Die Stadt Stuttgart ist Modellkommune bei der Nutzung der Luca-App und wird die Nutzung als Veranstalter zukünftig selbst prüfen – beispielsweise für das Stadtpalais, die städtischen Museen, Bürgerbüros oder Sitzungen des Gemeinderats.

Die App basiert auf Freiwilligkeit. Sie ist für alle Nutzer und Betreiber kostenfrei und ein Zusatz zur Corona-Warn-App. Hier noch die Presseinformation der Stadt dazu.

Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/april-2021/corona-start-fuer-luca-app-in-stuttgart.php

Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es unter  www.luca-app.de/FAQ.

 

Hier eine Auswahl von Links zu Unterstützungs- und Förderhilfen

Verbesserungen zur Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III soll weiterhin von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen unterstützen. Das Angebot wurde nach Ostern nochmal nachgebessert und erweitert:

NEU ist u.a.:

– Eigenkapitalzuschuss für besonders betroffene Unternehmen

– Erhöhug der Fixkostenerstattung auf bis zu 100 Prozent

– Anschubhilfe für die Veranstaltungs-, Kultur- und Reisewirtschaft

– Antragsberechtigung für bis 31.10.2020 gegründete Start-Ups

– Änderungsanträge sind seit 27.04.2021 möglich

Die detaillierten Informationen hierzu gibt es unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-iii.html

Online-Marketing-Beratung bei der LHS Stuttgart
Die städtische Wirtschaftsförderung bietet kleinen Unternehmen eine kostenfreie, individuelle Beratung an, um sich im Internet richtig zu positionieren. Vom Aufbau der eigenen Website bis zum passenden Einsatz von Social Media – unser Experten-Team berät Sie individuell unter https://www.stuttgart.de/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/online-marketing-beratung.php

Beratung zur Existenzsicherung bei der LHS Stuttgart
Wo gibt es Informationen für Unternehmen zur Bewältigung der Corona-Krise? Welche Initiativen haben es sich zum Ziel gesetzt, die lokale Wirtschaft zu unterstützen? Folgende Initiativen werden von der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt unterstützt und gefördert. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie kann auch die einstündige Existenzsicherungsberatung hilfreich sein, die vom städtischen Gründerbüro angeboten wird. Das Beratungsangebot ist offen für alle Stuttgarter Unternehmen. Sie dient einer ersten Orientierung bei Fragen zu Themen wie:
•        Umstellung von Prozessen und Organisation in der betrieblichen Krise
•        Controlling und Kostenmanagement
•        Führung von Mitarbeitern im Schock
•        Wege in die digitale neue Arbeitswelt
•        Kommunikation in Krisenzeiten
Einen kostenlosen telefonischen Beratungstermin mit unseren professionellen Beraterinnen und Beratern können Sie unter der Rufnummer 0711/216−88333 (in der Zeit von 8.30 bis 15.30 Uhr) oder per Mail an wifoe@stuttgart.de vereinbaren.

 

Weiterhin gilt:

Kurzarbeitergeld: Nach dreimonatiger Unterbrechung ist neue Anzeige erforderlich

Einige Betriebe konnten im Laufe des Sommers wieder aus der Kurzarbeit aussteigen. Nun steht aufgrund der aktuellen Situation bei vielen davon erneut Kurzarbeit an. Aus diesem Grund informiert die Agentur für Arbeit aktuell: Wurde zusammenhängend mindestens drei Monate nicht kurz gearbeitet und kein Kurzarbeitergeld abgerechnet, ist eine erneute Anzeige erforderlich, selbst wenn ursprünglich länger Kurzarbeit beantragt und bewilligt war. Beispiel: Der Betrieb hat im März 2020 für den Zeitraum von März bis Dezember Kurzarbeit angezeigt und dieser Zeitraum wurde von der Agentur für Arbeit bewilligt. Seit August wird jedoch wieder voll gearbeitet. Wird ab November erneut Kurzarbeit nötig, so muss diese im November erneut angezeigt werden.

Überbrückungshilfe III kann beantragt werden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben die Überbrückungshilfen erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Damit unterstützen wir noch mehr Unternehmen und Selbständige mit Corona-bedingten Umsatzausfällen.
Neben Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen könne auch Kosten für Digitalisierungsmaßnahmen eingereicht werden: „…erstattungsfähig: z.B. auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020); Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro.“
Nähere Informationen erhalten Sie unter Mehr dazu erfahren Sie hier.

Übersichten zu Hilfen im Zuge der Corona-Pandemie
Informationen und Unterstützung für Unternehmen

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html

Aktuelle Informationen des Wirtschaftsministeriums zu Corona
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

Überbrückungshilfe II kann beantragt werden

Die Anträge für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 können wieder gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020. Die Überbrückungshilfe II des Bundes unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

Folgende Verbesserungen wurden u.a. vorgenommen: Der Umsatzeinbruch, um die Hilfen beantragen zu können, wurde gesenkt. Statt bisher ein Umsatzeinbruch im April/Mai 2020 von 60 Prozent ist es nun ausreichend, wenn der Umsatz in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückgegangen ist. Alternativ reicht ein durchschnittlicher Umsatzrückgang im gesamten Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 30 Prozent. Die Fördersätze für die erstattungsfähigen Kosten betragen nun 90 anstatt 80 Prozent. Die bisherigen Förderdeckel für kleine und mittelständische Unternehmen werden abgeschafft, alle Unternehmen können jetzt bis zu 50.000 Euro erhalten. Die Personalkostenpauschale wird von 10 auf 20 Prozent verdoppelt. Mehr dazu s.u. bei den aktuellen Downloads!

Downloads & Links

Hilfreiche Fragen zu Ausgangsbeschränkungen etc.

hier

Aktuelle Corona-Verordnung von Baden-Württemberg vom 16.12.2020

Aktuelle Corona-Verordnung 16.12.2020

Aktuelle Corona-Verordnung von Baden-Württemberg in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung:

Aktuelle Corona-Verordnung

Informationen zum Antrag auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten Sie unter:

Sozialministerium Baden-Württemberg

Weitere aktuelle und detaillierte Informationen finden Sie auf den folgenden zentralen Seiten des Landes Baden-Württemberg

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg/Unternehmen

Gesundheitsamt Baden-Württemberg

Aktuelle Downloads

Weitere Links und Downloads