Relevante Infos zum Thema Corona Virus
Aktuell zu Corona
us gegebenem Anlass möchten wir Sie hier weiterhin auf dem Laufenden halten und mit den wichtigsten Informationen versorgen: von Seiten der Stadt auf der offiziellen Internetseite der Landeshauptstadt Stuttgart z.B. das aktuelle Merkblatt und die Allgemeinverfügungen. Bei den Corona FAQs und den Infos der Wirtschaftsförderung finden Sie die wichtigsten Infos und Regelungen für Ihren Betrieb und Ihre Beschäftigten.
Kurzarbeitergeld: Nach dreimonatiger Unterbrechung ist neue Anzeige erforderlich
Einige Betriebe konnten im Laufe des Sommers wieder aus der Kurzarbeit aussteigen. Nun steht aufgrund der aktuellen Situation bei vielen davon erneut Kurzarbeit an. Aus diesem Grund informiert die Agentur für Arbeit aktuell: Wurde zusammenhängend mindestens drei Monate nicht kurz gearbeitet und kein Kurzarbeitergeld abgerechnet, ist eine erneute Anzeige erforderlich, selbst wenn ursprünglich länger Kurzarbeit beantragt und bewilligt war. Beispiel: Der Betrieb hat im März 2020 für den Zeitraum von März bis Dezember Kurzarbeit angezeigt und dieser Zeitraum wurde von der Agentur für Arbeit bewilligt. Seit August wird jedoch wieder voll gearbeitet. Wird ab November erneut Kurzarbeit nötig, so muss diese im November erneut angezeigt werden.
Überbrückungshilfe II kann beantragt werden
Die Anträge für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 können wieder gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020. Die Überbrückungshilfe II des Bundes unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
Folgende Verbesserungen wurden u.a. vorgenommen: Der Umsatzeinbruch, um die Hilfen beantragen zu können, wurde gesenkt. Statt bisher ein Umsatzeinbruch im April/Mai 2020 von 60 Prozent ist es nun ausreichend, wenn der Umsatz in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückgegangen ist. Alternativ reicht ein durchschnittlicher Umsatzrückgang im gesamten Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 30 Prozent. Die Fördersätze für die erstattungsfähigen Kosten betragen nun 90 anstatt 80 Prozent. Die bisherigen Förderdeckel für kleine und mittelständische Unternehmen werden abgeschafft, alle Unternehmen können jetzt bis zu 50.000 Euro erhalten. Die Personalkostenpauschale wird von 10 auf 20 Prozent verdoppelt. Mehr dazu s.u. bei den aktuellen Downloads!
Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für den Monat November
Mittlerweile hat das BMWI die Eckpunkte für das November-Hilfsprogramm für direkt und indirekt vom Lockdown betroffenen Betriebe bekannt gemacht:
– Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
– Welche Förderung gibt es?
– Wie funktioniert die Antragstellung?Alle Einzelheiten zum Förderprogramm finden Sie unter dem Link AO Wirtschaftshilfen November.
Downloads & Links
Aktuelle Corona-Verordnung von Baden-Württemberg in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung:
Informationen zum Antrag auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten Sie unter:
Sozialministerium Baden-Württemberg
Weitere aktuelle und detaillierte Informationen finden Sie auf den folgenden zentralen Seiten des Landes Baden-Württemberg
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
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